Webmaster zu sein ist für die meisten eher eine trockene Sache. Zumindest das technische hinter einer größeren Seite dürfte wohl kaum Action-Film-Charakter haben. Dementsprechend gibt es für Webmaster eigentlich wenig zu lachen, wenn sie nicht gerade eine Witze-Seite aufbauen.
Dennoch brachte mich
heute ein Artikel der Taz heute zum Schmunzeln.
Die Speicherung der IP-Adressen beim Ansehen von Webseiten bleibt vorerst illegal. Nur ein Bundesamt soll IP-Adressen speichern dürfen. (...) Viele Webseitenbetreiber speichern heute schon die IP-Adressen der Internetnutzer, die sich ihre Seiten ansehen.
Stimmt. Viele Webseitenbetreiber haben Zugriff auf die sogenannten Logfiles. Da steht dann drin von welcher IP-Adresse, zu welcher Zeit auf welches Dokument/welche Dokumente zugegriffen wurde. Das machen allerdings weniger die Betreiber der Homepage, als die Hoster. Die legen nämlich in der Regel die Logfiles an, die von den Kunden dann per FTP oder Web-Frontend gedownloaded werden können. In der Praxis schlummern vermutlich solche Logfiles von privaten Seiten bis zu Jahren auf irgendwelchen Servern unentdeckt. Viele Homepagebetreiber werden gar nicht wissen das solche Logfiles überhaupt existieren. Auswerten können diese Dateien ohnehin die wenigsten und ohne ein entsprechendes Programm ist es bei vielen Seitenzugriffen auch nahezu unmöglich interessante oder auffällige Daten heraus zu filtern.
Diese hunderte Webmaster die vermutlich ihre Logfiles noch nie berührt, geöffnet geschweige denn ausgewählt haben - sollen nun etwas illegales begangen haben? Ich habe da so meine Zweifel ob das Gesetz da nicht ein wenig von der Praxis abweicht.
Homepagebetreiber haben nur ein sehr, sehr begrenztes Interesse an den Nutzerdaten. Für Homepagebetreiber ist es vielleicht interessant welcher Besucher welchen Browser, mit welcher Auflösung und welchen Plugins benutzt und an welchem Tag der Nutzer auf der Seite war und vielleicht sogar noch woher (Google, Yahoo, andere Blogs etc.) der Besucher stammt. Die IP um die es aber hier geht ist für den Homepagebetreiber so interessant wie die Kennzeichen der Fahrzeuge in der Nachbarschaft. Die IP lässt zumindest für den Homepagebetreiber keinen direkten Schluss auf die Identität zu.
Behörden können sich im Gegensatz zu dem Großteil aller Blogger und Homepagebetreiber verhältnismäßig leicht einen Zugriff auf entsprechende Personen-Daten zur jeweiligen IP verschaffen.
Nur Bundesämter sollen IPs speichern dürfen - die Vorstellung, damit wäre für den Datenschutz gesorgt, ist leicht abstrus.